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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

 

I.Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Klienten, die Dienstleistungen von Rebecca Stark im Rahmen des Personal Trainings in Anspruch nehmen. Diese sind als verbindliche Vereinbarungen anzusehen, vorausgesetzt, sie wurden nicht individuell schriftlich ergänzt oder abgeändert.

 

II.Rebecca Stark übt die Tätigkeit als Personal Trainer als freiberufliche Lehrtätigkeit aus, nicht aber als gewerbliche Tätigkeit. Der Status ist der eines Privattrainers. Der Klient akzeptiert mit dem Erwerb einer Trainingseinheit bei Rebecca Stark diese AGB.

Es gilt jeweils die neuste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

§ 2 Leistungsgegenstand

 

I.Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten persönlichen Trainingseinheiten individuell betreuen und anleiten.

II.Rebecca Stark Personal Training bietet dem Klienten ein optimal auf seine persönlichen Bedürfnisse ausgerichtetes Coachingkonzept an, welches individuelle Inhalte enthält, die in Abstimmung mit dem Klienten erfolgen.

 

 

§ 3 Training

 

  1. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte- und ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Alle Daten die der Auftragnehmer aus dem Gespräch erhält, werden in einem Anamnesebogen vom Auftraggeber schriftlich festgehalten. Zusätzlich werden die Art, der Umfang sowie die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.

 

 

  1. Die Dauer eines Personal Trainingseinheit beträgt zwischen 60 und 90 Minuten, kürzere Einheiten können vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.

 

 

  1. Die Buchung der Personal Trainings wird mit der Bestätigung der Termine (telefonisch oder per Email) vorgenommen. Dem Klienten wird anschließend eine Buchungsbestätigung mit ausgewiesenem Leistungszeitraum per Email zugeschickt. Gebuchte Beratungs-und Trainingseinheiten müssen in diesem Zeitraum eingelöst werden. Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich.

 

 

  1. Der Trainer erstellt für den Kunden ein auf seine individuellen Bedürfnisse angepasstes Beratungs- sowie Trainingskonzept, basierend auf sportwissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Trainer kann das Konzept jederzeit an die sportliche Entwicklung des Kunden anpassen.

 

 

 

§ 4 Verhinderung und Ausfall

 

I.Bei Verhinderung des Klienten (Auftraggeber), hat dieser schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Dies muss telefonisch erfolgen, da nur so garantiert ist, dass der Trainer die Information rechtzeitig erhält. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet. Gutschriften oder Terminverschiebungen liegen hierbei unter Vorbehalt von Rebecca Stark Personal Fitness Trainer.

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin, wird das Honorar für die Trainingseinheit voll berechnet und kann nicht gutgeschrieben werden. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

 

II.Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Personal Trainer (Auftragnehmer) können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Es wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden selbstverständlich gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

 

 

 

§ 5 Vergütung der Leistung

 

I.Das Honorar für die Dienstleistungen von Rebecca Stark Personal Fitness Trainer richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. wird in Absprache mit Rebecca Stark individuell festgelegt.

 

II.Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in Bar, per Lastschrift oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.

 

III.Der Zeitpunkt der Abrechnung wird mit Rebecca Stark Personal Fitness Training individuell vereinbart.

 

 

§ Laufzeit und Kündigung

 

I.Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Für bereits bezahlte, noch nicht in Anspruch genommene Beratungs- und Trainingseinheiten besteht ein Rückerstattungsanspruch des Klienten.

 

II.Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.

 

 

§ 6 Haftungsansprüche

 

I.Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen.

 

II.Der Auftragnehmer haftet nicht für etwaige Nichterreichung des vom Auftraggebers mit dem Personal Training verfolgten Zieles.

 

III.Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich durch eine ärztliche Untersuchung Klarheit über seinen aktuellen Gesundheitszustand zu verschaffen und versichert dem Auftragnehmer, sportgesund zu sein. Über Krankheiten, Unwohlsein oder Schmerzen jeglicher Art muss dem Auftragnehmer unverzüglich Auskunft erteilt werden.
Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, den Anamnesebogen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen.

 

IV.Gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, ist der Auftraggeber versichert.

 

 

§ 7 Informationspflicht

 

I.Die Vertragspartner teilen sich alle nötigen für die Erfüllung des Auftrags und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit. Die E-Mail-Adresse der Auftragnehmerin Rebecca Stark lautet: rebeccastark.pt@gmail.com.

Die entsprechenden Kontaktdaten des Klienten sind in dem Anamnesebogen aufgeführt.

 

 

§ Datenschutz und Verschwiegenheit

 

I.Der Auftragnehmer verwendet und speichert die personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Personal Training Vertrages.

 

II.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm im Rahmen der Erfüllung des Personal Training Vertrages bekannt gewordenen Angaben des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit des Vertrages hinaus.

 

III.Bei eventuell gewünschter Veröffentlichung von Bild-oder Videomaterial des Klienten auf der Website oder sonstigen Plattformen, muss dessen Einverständniserklärung in schriftlicher Form erfolgen.

 

 

§ 8 Schlussbestimmungen

 

I.Der Anamnesebogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung.

 

II.Kündigungen, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne der aufgeführten Bestimmungen und Regelungen vollständig oder teilweise nichtig sein, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 

 

III.Als Gerichtsstand wird Wilhelmshaven vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

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